Berechnung der Vergütung eines Handelsvertreters im Hinblick auf die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach § 5 Abs. 3 ArbGG

Arbeitsrecht im Außendienst

Der Unternehmer hatte dem Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten seiner Tätigkeit im Durchschnitt Provisionen in Höhe von € 1.125,15 abgerechnet, allerdings vor deren Auszahlung noch „Notebookkosten“ von monatlich € 163,61 abgesetzt. Zur Auszahlung kam mithin nur ein Betrag von durchschnittlich weniger als € 1.000,00 im Monat, so dass nach § 5 Abs. 3 ArbGG die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründet ist. Der Berechnung der monatlich durchschnittlichen Vergütung im Sinne des § 5 Abs. 3 ArbGG sind nur die Vergütungen zu Grunde zu legen, die dem Handelsvertreter zur freien Verfügung zufließen.