Handelsvertreter: Rückbelastung von Provisionen eines Reisebüros bei nicht durchgeführter Reise wegen nicht eröffneten Hotels

Handelsvertreterrecht

Gericht: BGH
Datum: 27.09.2023
Az.: VII ZR 12/23, 13/23, 14/23 und 15/23

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 – VII ZR 12/23, 13/23, 14/23 und 15/23

In mehreren gleichgelagerten Fällen hat der BGH einen fortbestehenden Provisionsanspruch eines Handelsvertreters (Reisebüro) gemäß § 87 a Abs. 3 HGB bejaht. Der Handelsvertreter hatte Reisen vermittelt, die letztlich nicht durchgeführt werden konnten, weil der Hotelier am Zielort beschlossen hatte, das vorgesehene Hotel nicht aufzumachen, da die Auslastung seiner Ansicht nach zu gering war. Der BGH hob noch einmal den weiten Risikobereich hervor, der den Unternehmer im Rahmen der „Provisionsschutzregelungen“ des § 87 a Abs. 3 HGB trifft. Im zu entscheidenden Fall musste er sich nach Ansicht des BGH auch den Entschluss des Hoteliers zurechnen lassen. Zwar mag ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Corona-Pandemie bestanden haben, die Schließung war aber nicht durch rechtliche Regelungen erzwungen worden. Damit blieb die Provision geschuldet.

Rechtsprechung zur Besprechung
VII ZR 12/23 – Handelsvertreterrecht: Rückbelastung von Provisionen eines Reisebüros bei nicht durchgeführter Reise wegen nicht eröffneten Hotels
Schlagwörter
Stornierung (2) Rückbelastung (1) Provisionsanspruch (35)