Eine Abmahnung und anschließende fristlose Kündigung sind ausnahmsweise auch erst mehrere Monate nach Kenntniserlangung von der vertragswidrigen Konkurrenztätigkeit möglich

Ein Händler (H) war vom Unternehmer (U) abgemahnt worden, weil er vertragswidrig Wettbewerbsprodukte veräußert hatte. Die Parteien einigten sich abschließend darauf, dass der Händler die Restbestände der Wettbewerbsprodukte noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verkaufen dürfe….

Vertragshändlerrecht

Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers analog § 89 b HGB, Neuwagenverkäufe an Leasinggesellschaften, Leasingnehmer als Kunde des Händlers, Mehrfachkundenumsatz im letzten Vertragsjahr, Berücksichtigung von Verkaufshilfen, Sogwirkung der Marke

Für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Händlers analog § 89 b HGB ist bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer getroffen…

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Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, wenn nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.

Der Ausgleichsanspruch ist nicht in jedem Fall mangels Provisionsverlusten ausgeschlossen, wenn der Handelsvertreter nach der Beendigung des Vertrages seinen Geschäftsbetrieb einstellt und anschließend über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Handelsvertreter kann nach dem Wortlaut…

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Zur Berücksichtigung von Zusatzleistungen des Herstellers und Preisnachlässen des Vertragshändlers bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs analog § 89 b HGB

Für die Berücksichtigung von über den Rabatt auf den Listenpreis hinaus gewährten Zusatzleistungen des Herstellers/Lieferanten bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers analog § 89 b HGB kommt es nicht darauf an, ob dem Vertragshändler ein…

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Rückkaufverpflichtung fabrikneuer Ersatzteile in einem Formular-Kfz-Vertragshändlervertrag

Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch entfällt, wenn…

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Zu den Voraussetzungen einer Strukturkündigung von Vertragshändlerverträgen über den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge

Die vertraglichen Regelungen in einem Vertragshändlervertrag über die Verkürzung der Kündigungsfrist auf ein Jahr bei einer Strukturkündigung verstoßen nicht gegen den Grundsatz der Fristenparität (§ 89 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HGB, der die Rechtsfolge…

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Schließt ein erst nach Vertragsbeendigung bekannt gewordener wichtiger Grund den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in analoger Anwendung des § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB aus?

§ 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB bestimmt, dass der Ausgleichsanspruch nicht besteht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters vorlag. Der Wortlaut…

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Lieferverpflichtung; Selektivvertrieb

Ein Markenhersteller (Schulranzen) muss auch im Selektivvertrieb einen Händler beliefern, der die Produkte mittels einer Auktionsplattform weiterverkauft.

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Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Kfz-Vertragshändlern, Berücksichtigung von Neufahrzeugen, die über andere Vertragshändler bezogen werden; Billigkeitsabschlag wegen Nutzung des Kundenstamms im Rahmen eines Servicebetriebes

Fahrzeuge, die ein Vertragshändler nicht beim Hersteller, sondern über andere Vertragshändler bezogen hat, sind nach Auffassung des OLG Köln bei der Ausgleichsberechnung als Neuwagengeschäft zu berücksichtigen. Ferner seien Prämien, Boni und Zuschüsse des Herstellers bei der…

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Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog; Änderung des Vertriebssystems

Bei der für den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers analog § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB erforderlichen Feststellung der infolge der Vertragsbeendigung entstehenden Entgeltverluste sind die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses und eine gleich bleibende Tätigkeit des…

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Formularmäßiger Rückkaufanspruch des Händlers von fabrikneuen Ersatzteilen

Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist nicht dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch des…

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Kein Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers bei fehlender Einbindung in die Absatzorganisation des Herstellers

Begehrt ein Vertragshändler einen Handelsvertreterausgleichsanspruch, muss für eine analoge Anwendung von § 89 b HGB unter anderem das Rechtsverhältnis zwischen dem Händler und dem Hersteller/Lieferanten derart ausgestaltet sein, dass es sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung…

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Zur Frage der Mehrfachkundeneigenschaft bei der Berechnung des Ausgleichs eines Kfz-Händlers analog § 89 b HGB

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mehrfachkundeneigenschaft von Ehegatten und nahen Angehörigen nicht auf unverheiratete Lebensabschnittsgemeinschaften anzuwenden sei, das heißt, dass eine Kundin und ihr Lebensgefährte, der ebenfalls beim Händler ein Auto…

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Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers gemäß § 89 b HGB analog nach Kündigung durch den Unternehmer und Ablehnung eines neuen Vertragsangebots durch den Vertragshändler</st

Die Klägerin war Vertragshändlerin des beklagten Automobilherstellers. Die Beklagte hatte sämtliche Vertragshändlerverträge unter Hinweis darauf gekündigt, dass sie ihr Vertriebsnetz aufgrund wirtschaftlicher und rechtlicher Notwendigkeiten (Anpassung der Verträge an die neue europäische Kfz-GVO Nr. 1400/2002) restrukturieren…

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Ausgleichsanspruch analog § 89 b HGB, wenn ein Handelsvertreter mit Wissen und Wollen des Unternehmers auch Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Vertragsprodukten tätigt

Ergibt sich aus der Zielsetzung eines „Vertretervertrages“ und seinen Formulierungen, dass es ins Belieben des Handelsvertreters gestellt ist, ob und in welchem Umfang er die Produkte des Unternehmers im Vermittlungs- oder Eigengeschäft vertreibt, ist davon auszugehen,…

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Keine Notwendigkeit einer Vertriebsumstrukturierung allein wegen Inkrafttretens der neuen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung; mögliche Nichtigkeit des Gesamtvertrages bei Verwendung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Der EuGH hatte über ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH (Entscheidung vom 26.07.2005) zu urteilen. Ein Kfz-Hersteller hatte mit der Begründung, dass das Inkrafttreten der neuen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung zum 01.10.2003 eine Umstrukturierung seines Vertriebsnetzes notwendig mache, die Verträge mit…

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Ausgleichsanspruch des Kfz-Händlers analog § 89 b HGB – Verpflichtung zur Übertragung des Kundenstammes

Einem Kfz-Händler steht gegenüber dem Hersteller der von ihm vertriebenen Fahrzeuge nach Beendigung des Vertragshändler-Vertragsverhältnisses nur dann ein Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 89 b HGB zu, wenn er verpflichtet ist, dem Hersteller seinen Kundenstamm…

Vertragshändlerrecht

Kritik an der Rechtsprechung des BGH zur analogen Anwendung des § 89 b HGB auf Kfz-Vertragshändler und zur Frage, ob ein Ausgleich geschuldet ist, wenn der Händler nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Hersteller unter Fortführung seines Werkstattbetriebes an gleicher Stelle, Neufahrzeuge andere Hersteller vertreibt

Nach Auffassung der Kammer bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die bisherige Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 89 b HGB auf den Händlervertrag im Automobilbereich aufrechterhalten werden kann. Gerade nach dem Inkrafttreten der GVO Nr. 1400/02…

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Zur Ausgleichsberechnung bei einem Automobil-Vertragshändler

Die Mehrfachkundenumsätze des Händlers in den letzten 5 Vertragsjahren bilden die Grundlage für die Berechnung seines Ausgleichsanspruchs. Weist jedoch der Umsatzanteil von Mehrfachkunden am gesamten Neuwagenumsatz in diesen Jahren erhebliche Unterschiede auf, kann die künftige Entwicklung…

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Insolvenz als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung

Ist in einem Kfz-Händlervertrag dem Unternehmer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung für den Fall eingeräumt, dass Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragshändlers gestellt wird, so besteht das nur bereichsspezifisch geltende Verbot sog….

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