Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.03.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 23 O 275/01 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.600,68 € (= 38.335,59…

Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog § 89 b HGB OLG Köln 19 U 94/02 Urteil vom 15.11.2002

Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers; Verpflichtung zur Bekanntgabe des Kundenstammes

In dem Rechtsstreit[…]hat der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 30.03.2001 […] für Recht erkannt: Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 17.08.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -…

Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog § 89 b HGB OLG Köln 19 U 13/01 Urteil vom 4.05.2001

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 17.02.2014 – 19 W 43/13

Tenor: Die Beschwerde der Beklagten vom 18.12.2013 gegen die in dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 04.12.2013 – 18 O 175/12 – enthaltene Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet….

OLG Köln 19 W 43/13 Beschluss vom 17.02.2014

Übertragung geschäftlicher Telefonnummern nach Franchisevertragsende

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des LG Aachen vom 01.10.2003 (LG Aachen, Urt. v. 01.10.2003 – 11 O 302/03) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen. Das…

Anwendung handelsvertreterrechtlicher Vorschriften auf Franchiseverträge OLG Köln 19 U 171/03 Urteil vom 17.09.2004

Anspruch des Franchisenehmers auf Rückzahlung geleisteter Eintritts- und laufender Franchisegebühren; Anspruch des Franchisenehmers auf Rückzahlung der Gebühren für den Erwerb von Software

In dem Rechtsstreit[…] hat der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 15. Juni 2001 durch […] für Recht erkannt: Tenor Die Berufung der Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen. Auf die…

Franchiserecht OLG Köln 19 U 83/01 Urteil vom 7.09.2001