Neues zum Buchauszug

Der Anspruch des Handelsvertreters auf einen Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) dient dazu, dem Handelsvertreter die Kontrolle seiner Provisionsansprüche und -abrechnungen zu ermöglichen. Die Inhalte der provisionsrelevanten Geschäftsvorfälle, die im Buchauszug aufzuführen sind, werden daher prinzipiell weit verstanden.