Umsatzbeteiligungen versus Provisionen
Im allgemeinen Sprachgebrauch können Umsatzbeteiligungen und Provisionen als Synonyme aufgefasst werden. Dass juristisch zwischen beiden unterschieden wird und das erhebliche rechtliche Konsequenzen hat, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln.