§ 87 a Abs. 3 HGB

    Rechtstipp

    § 87 a Abs. 3 HGB – Provisionsschutz ohne Kompromisse

    Auf einen Blick: § 87 a Abs. 3 HGB § 87 a Abs. 3 HGB schützt die Provision bei Nicht- oder Schlecht­ausführung des Geschäfts. Das Durchführungsrisiko trägt grundsätzlich der Unternehmer. Nur bei fehlendem Vertretenmüssen entfällt die…

    Handelsvertreterrecht, Provisionsanspruch