Rechtsprechung

Auskunftsanspruch des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

1. Handelsvertreter*innen haben nach § 86 Absatz 1 HGB jeden Wettbewerb zu unterlassen, der geeignet ist, die Interessen ihrer Geschäftsherr*innen (Unternehmer*innen) zu beeinträchtigen. Verstoßen sie dagegen, machen sie sich schadensersatzpflichtig. 2. Zur Vorbereitung der Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruches…

Ansprüche bei und nach Vertragsende, Wettbewerbsverbot und Konkurrenzverbot