Rechtsprechung

Ausgleichsanspruch analog § 89 b HGB, wenn ein Handelsvertreter mit Wissen und Wollen des Unternehmers auch Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Vertragsprodukten tätigt

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 9. Februar 2006 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln im Ausspruch zu den Klageanträgen zu…

Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog § 89 b HGB