Rechtsprechung

Prospektaushändigung und Risikoaufklärung bei Kapitalanlagevermittlung

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des LG Bremen v. 30.03.2004 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 9.344,02 Euro nebst Zinsen i. H. v….

Beratungspflichten, Schadensersatz