Rechtsprechung
Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters; „Grundsätze Leben“ gelten auch für dynamische Rentenversicherungen; Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zur Darlegung der Voraussetzung der „Grundsätze“; kein Ausgleichsanspruch für von unechten Untervertretern vermittelte Verträge nach den „Grundsätzen Leben“
Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 07.08.2008 wie folgt abgeändert: Die Klägerin wird verurteilt, dem Beklagten Auskunft über die genaue Summe der Versicherungssummen solcher dynamischer Lebens- oder…
Ausgleichsanspruch, Versicherungsvertretervertrag
Rechtsprechung
Auskunftspflicht des Anlagevermittlers bei ungeprüfter Weitergabe von Angaben des Kapitalsuchenden über die Sicherheit der Kapitalanlage
In dem Rechtsstreit[…] Tatbestand Nach Gesprächen mit dem Beklagten zeichnete […], der Ehemann der Klägerin, am 07.02.1995 einen an die […] GmbH gerichteten Antrag auf Beteiligung an der […] GbR. In dem Antragsformular hieß es unter…
Beratungspflichten