Rechtsprechung

Rückstellungen aus Abschlussprovision für Betreuung von Lebensversicherungen

Tatbestand I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute. Mit Vertrag vom 23. April 1969 übernahm der Kläger die Vertretung eines Versicherungsunternehmens. Er verpflichtete sich außer zur Vermittlung von Lebens- und Schadensversicherungen auch zur…

Pflichten des Unternehmers, Pflichten des Versicherungsvertreters, Provisionsanspruch