Billigkeit

    Rechtstipp

    Die Billigkeitsprüfung beim Handelsvertreterausgleich (§ 89b HGB)

    Die Billigkeitsprüfung beim Handelsvertreterausgleich gemäß § 89b HGB ist das zentrale juristische Korrektiv im Ausgleichsrecht. Während die Ermittlung der Unternehmervorteile primär einer betriebswirtschaftlichen Prognose folgt, entscheidet die Billigkeit darüber, ob und in welcher Höhe der rechnerisch…

    Ausgleichsansprüche
    Besprechung

    Zur Billigkeitsprüfung beim Handelsvertreterausgleich

    Das OLG Oldenburg hatte in einem Urteil vom 30.01.2025 über die Billigkeitsprüfung des Handelsvertreterausgleichs eines Tankstellenunternehmers (TStH) nach § 89b HGB zu entscheiden. Der TStH hatte den Handelsvertretervertrag aus Altersgründen nach einer Vertragsdauer von 17 Jahren…

    Handelsvertreterrecht
    Rechtsprechung

    Bei Zahlung einer Einmalprovision besteht auch nach neuer Rechtslage kein Anspruch auf Ausgleich

    In dem Rechtsstreit[…]wegen Forderungerlässt das Landgericht München I, 10. Kammer für Handelssachen, durch […] auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 22.12.2010 folgendes Schlussurteil: Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt…

    Ausgleichsanspruch
    Rechtsprechung

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Kfz-Vertragshändlern, Berücksichtigung von Neufahrzeugen, die über andere Vertragshändler bezogen werden; Billigkeitsabschlag wegen Nutzung des Kundenstamms im Rahmen eines Servicebetriebes

    Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 17.04.2008 – 86 O 44/06 – unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt…

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog § 89 b HGB
    Rechtsprechung

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers; Eingliederung in die Absatzorganisation; Übertragung des Kundenstammes an den Hersteller; Billigkeitsabschlag, Sogwirkung der Marke; Rohausgleich; Rabattkern

    In Sachen[…]hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart auf die mündliche Verhandlung vom 21.06.2001 […]für Recht erkannt: Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 272.136,00 DM nebst 5 % Zinsen seit 01.01.1999…

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog § 89 b HGB