Rechtsprechung
Zum Buchauszug des Handelsvertreters
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Dem Beklagten wird mit Wirkung ab dem 31. Januar 2004 Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B aus L bewilligt. Ratenzahlungen werden nicht angeordnet. Gründe Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Dem…
Provisionsabrechnung, Buchauszug und Bucheinsicht, Provisionsanspruch