Rechtsprechung

Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters; „Grundsätze Leben“ gelten auch für dynamische Rentenversicherungen; Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zur Darlegung der Voraussetzung der „Grundsätze“; kein Ausgleichsanspruch für von unechten Untervertretern vermittelte Verträge nach den „Grundsätzen Leben“

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 07.08.2008 wie folgt abgeändert: Die Klägerin wird verurteilt, dem Beklagten Auskunft über die genaue Summe der Versicherungssummen solcher dynamischer Lebens- oder…

Ausgleichsanspruch, Versicherungsvertretervertrag