Rechtsprechung

Haftung des Kapitalanlagevermittlers

Tenor Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an den 31. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand Der Beklagte, ein Polizeibeamter, war nebenberuflich als Anlagevermittler tätig, wobei…

Schadensersatz, Versicherungsvertreterrecht