Rechtsprechung

Keine Beratungspflicht für Rentenversicherer und Versicherungsagent über Produkte Dritter

Gründe I.Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Renteversicherungsvertrages.Die am 06.06.1932 geborene Klägerin lebt von einer monatliche Rente in Höhe von rd. 900,00 € und wohnt mit ihrem am 07.05.1931 geborenen Lebensgefährten (dem Zeugen…

Pflichten des Versicherungsvertreters