Rechtsprechung

Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGG sein

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 24.11.2006 – 2 Ga 34/06 – teilweise zu Ziffer 5) wie folgt abgeändert: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist auch bezüglich des auf Unterlassung…

Ansprüche bei und nach Vertragsende, Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis