Rechtsprechung

Einbindung eines Plug-Ins ohne vorherige Aufklärung wettbewerbswidrig

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft an einem ihrer…

Handelsvertreterrecht