Rechtsprechung

Gewerberecht: Versagung einer Erlaubnis als Versicherungsmaklerwegen rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens(mangelnde Zuverlässigkeit)

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe Die Beschwerde des Klägers gegen die…

Versicherungsmaklerrecht
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Gewerbebetrieb; Steuerhinterziehung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Versicherungsmakler

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn…

Versicherungsmaklerrecht