Rechtsprechung

Unzulässigkeit einer Doppeltätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler bei Ventilgeschäft

Tenor 1. Der Beschluss der Kammer vom 11.8.2015 wird hinsichtlich Ziff. 1 bestätigt. 2. Die Kostenentscheidung wird neugefasst: Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Verfügungsbeklagte 90%, die Verfügungsklägerinnen 10% zu tragen. Tatbestand 1 Der (Verfügungs-)…

Pflichten des Versicherungsvertreters, Versicherungsmaklerrecht, Versicherungsvertretervertrag