Rechtsprechung

Kunden sind bei der Vermittlung von Nettopolicen mit eigener Vergütungsvereinbarung auf die Gefahren eines Frühstornos hinzuweisen und wenn der Versicherungsmakler sich vom Kunden und vom Versicherer eine Courtage zahlen lässt, verwirkt er nach § 654 BGB regelmäßig seinen Vergütungsanspruch.

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die…

Versicherungsmaklerrecht
Rechtsprechung

Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters; ausgleichsfähige Vermittlungsprovisionen; nicht ausgleichspflichtige Verwaltungsprovisionen; Ausschlussfrist; Abschlussfolgeprovision; Einmalprovision

In dem Rechtsstreit[…] hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die Verhandlung vom 4. Mai 1959 unter Mitwirkung der Richter […] Tenor für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in…

Provisionsanspruch
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Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters;Abgrenzung von Vermittlungs- und Verwaltungsprovisionen

In dem Rechtsstreit[..] Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2006 durch [..] Tenor für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 35. Zivilsenats des Oberlandesgerichts…

Ausgleichsanspruch, Provisionsanspruch
Rechtsprechung

Darlegungs- und Beweislast beim Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters

In dem Rechtsstreit […] Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 1. Juni 2005 durch [..] Tenor für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 35. Zivilsenats des…

Ausgleichsanspruch
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Urlaubsentgelt; Vermittlungsprovision; Bezirksprovision; Arbeitnehmer im Werbeaußendienst; angestellter Reisender

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 1999 – 4 Sa 333/98 – wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Parteien streiten…

Inhalt des Arbeitsvertrages