Rechtsprechung
Zum Ausschluss des Vertriebs über das Internet; Lieferverpflichtung; Selektivvertrieb
Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer…
Vertragshändlerrecht und Kartellrecht