Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Kfz-Vertragshändlern, Berücksichtigung von Neufahrzeugen, die über andere Vertragshändler bezogen werden; Billigkeitsabschlag wegen Nutzung des Kundenstamms im Rahmen eines Servicebetriebes
Fahrzeuge, die ein Vertragshändler nicht beim Hersteller, sondern über andere Vertragshändler bezogen hat, sind nach Auffassung des OLG Köln bei der Ausgleichsberechnung als Neuwagengeschäft zu berücksichtigen. Ferner seien Prämien, Boni und Zuschüsse des Herstellers bei der…
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog; Änderung des Vertriebssystems
Bei der für den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers analog § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB erforderlichen Feststellung der infolge der Vertragsbeendigung entstehenden Entgeltverluste sind die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses und eine gleich bleibende Tätigkeit des…
Formularmäßiger Rückkaufanspruch des Händlers von fabrikneuen Ersatzteilen
Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist nicht dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch des…
Kein Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers bei fehlender Einbindung in die Absatzorganisation des Herstellers
Begehrt ein Vertragshändler einen Handelsvertreterausgleichsanspruch, muss für eine analoge Anwendung von § 89 b HGB unter anderem das Rechtsverhältnis zwischen dem Händler und dem Hersteller/Lieferanten derart ausgestaltet sein, dass es sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung…
Zur Frage der Mehrfachkundeneigenschaft bei der Berechnung des Ausgleichs eines Kfz-Händlers analog § 89 b HGB
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mehrfachkundeneigenschaft von Ehegatten und nahen Angehörigen nicht auf unverheiratete Lebensabschnittsgemeinschaften anzuwenden sei, das heißt, dass eine Kundin und ihr Lebensgefährte, der ebenfalls beim Händler ein Auto…
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers gemäß § 89 b HGB analog nach Kündigung durch den Unternehmer und Ablehnung eines neuen Vertragsangebots durch den Vertragshändler</st
Die Klägerin war Vertragshändlerin des beklagten Automobilherstellers. Die Beklagte hatte sämtliche Vertragshändlerverträge unter Hinweis darauf gekündigt, dass sie ihr Vertriebsnetz aufgrund wirtschaftlicher und rechtlicher Notwendigkeiten (Anpassung der Verträge an die neue europäische Kfz-GVO Nr. 1400/2002) restrukturieren…
Ausgleichsanspruch analog § 89 b HGB, wenn ein Handelsvertreter mit Wissen und Wollen des Unternehmers auch Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Vertragsprodukten tätigt
Ergibt sich aus der Zielsetzung eines „Vertretervertrages“ und seinen Formulierungen, dass es ins Belieben des Handelsvertreters gestellt ist, ob und in welchem Umfang er die Produkte des Unternehmers im Vermittlungs- oder Eigengeschäft vertreibt, ist davon auszugehen,…
Keine Notwendigkeit einer Vertriebsumstrukturierung allein wegen Inkrafttretens der neuen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung; mögliche Nichtigkeit des Gesamtvertrages bei Verwendung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Der EuGH hatte über ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH (Entscheidung vom 26.07.2005) zu urteilen. Ein Kfz-Hersteller hatte mit der Begründung, dass das Inkrafttreten der neuen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung zum 01.10.2003 eine Umstrukturierung seines Vertriebsnetzes notwendig mache, die Verträge mit…
Ausgleichsanspruch des Kfz-Händlers analog § 89 b HGB – Verpflichtung zur Übertragung des Kundenstammes
Einem Kfz-Händler steht gegenüber dem Hersteller der von ihm vertriebenen Fahrzeuge nach Beendigung des Vertragshändler-Vertragsverhältnisses nur dann ein Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 89 b HGB zu, wenn er verpflichtet ist, dem Hersteller seinen Kundenstamm…
Kritik an der Rechtsprechung des BGH zur analogen Anwendung des § 89 b HGB auf Kfz-Vertragshändler und zur Frage, ob ein Ausgleich geschuldet ist, wenn der Händler nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Hersteller unter Fortführung seines Werkstattbetriebes an gleicher Stelle, Neufahrzeuge andere Hersteller vertreibt
Nach Auffassung der Kammer bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die bisherige Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 89 b HGB auf den Händlervertrag im Automobilbereich aufrechterhalten werden kann. Gerade nach dem Inkrafttreten der GVO Nr. 1400/02…
Zur Ausgleichsberechnung bei einem Automobil-Vertragshändler
Die Mehrfachkundenumsätze des Händlers in den letzten 5 Vertragsjahren bilden die Grundlage für die Berechnung seines Ausgleichsanspruchs. Weist jedoch der Umsatzanteil von Mehrfachkunden am gesamten Neuwagenumsatz in diesen Jahren erhebliche Unterschiede auf, kann die künftige Entwicklung…
Insolvenz als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung
Ist in einem Kfz-Händlervertrag dem Unternehmer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung für den Fall eingeräumt, dass Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragshändlers gestellt wird, so besteht das nur bereichsspezifisch geltende Verbot sog….
Ausgleichsanspruch bei Nichtannahme eines neuen Vertragsangebotes
Hat ein Automobilhersteller das In-Kraft-Treten der EG-GVO Nr. 1400/2002 zum Anlass genommen, die Vertragshändlerverträge über den Neuwagenvertrieb zu kündigen und einem Teil der bisherigen Vertragshändler neue Verträge anzubieten, die nicht nur der Anpassung an die neue…
Ablehnung eines neuen Vertragsangebotes stellt keine Eigenkündigung im Sinne des § 89 Abs. 3 Nr. 1 HGB dar
Lehnt ein Kfz-Vertragshändler das neue Vertragsangebot des Herstellers ab, nachdem dieser den bestehenden Vertrag vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der neuen Kfz-GVO gekündigt hat, schließt dies den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nicht in entsprechender Anwendung des §…
Fortsetzung der Service- und Reparaturtätigkeit eines gekündigten Automobil-Vertragshändlers rechtfertigt einen Billigkeitsabschlag gem. § 89 b Abs. 1 Nr. HGB
Es mag sein, dass der gekündigte Vertragshändler für den von ihm fortgeführten Servicebetrieb gewisse Vorteile daraus herleiten kann, dass er Vertragshändler des Herstellers war. Solche Vorteile nehmen aber mit dem Wegfall des Neuwagengeschäfts rasch ab. Altkunden…
Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers bei Fortsetzung der Werkstatttätigkeit
Grundsätzlich ist es im Rahmen der Billigkeitsprüfung zu berücksichtigen, wenn ein gekündigter Vertragshändler im Vertriebsnetz des Herstellers verbleibt und lediglich zur Werkstatt herabgestuft wird. Denn in diesem Fall bleiben ihm weiterhin Vorteile aus seinem Kundenstamm erhalten….
Rücknahme von Ersatzteilen
Ein Kfz-Vertragshändler verliert den Anspruch auf Rückkauf des vertragsgemäß unterhaltenen Ersatzteil- und Zubehörlagers nicht, wenn er nach einer so genannten Strukturkündigung des Altvertrages durch den Hersteller den Abschluss eines Neuvertrages ablehnt. Entgegenstehende Klauseln in einem formularmäßigen…