Arbeitsrecht im Außendienst
Arbeitsrecht im Außendienst: Rechtssichere Verträge und Beratung für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten dabei auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Außendienst, insbesondere bei Vertragsgestaltung, Vergütungsregelungen, Kündigungsschutz und Wettbewerbsverboten.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht für den Außendienst
- Gestaltung und Prüfung von Außendienst- und Vertriebsarbeitsverträgen
- Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- und Buchauszugsansprüchen
- Beratung zu Wettbewerbsverboten während und nach dem Arbeitsverhältnis
- Rechtssicherheit bei Kündigung und Vertragsbeendigung
Arbeitsverträge für den Außendienst: Gestaltung & Prüfung
Durch gesetzliche Neuerungen, wie etwa beim Mindestlohn, sind sorgfältig gestaltete Arbeitsverträge essenziell. Ein rechtssicherer Außendienstarbeitsvertrag sollte folgende Aspekte klar regeln:
✔ Vergütung (Fixum, Provisionen, Spesen)
✔ Vertragslaufzeit & Kündigungsfristen
✔ Wettbewerbsverbote und Nebentätigkeiten
✔ Regelungen zu Reisetätigkeiten und Arbeitszeiten
Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung oder geplanten Änderungen.
Vergütung im Außendienst & Buchauszugsanspruch
Im Vertrieb sind variable Vergütungen (z. B. Provisionen) üblich. Gemäß § 65 HGB gelten für angestellte Reisende die Regelungen der Handelsvertreter (§§ 87 ff. HGB) entsprechend, sodass sie einen Anspruch auf einen Buchauszug haben.
❌ Oft übersehen: Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, die gesetzlichen Anforderungen an einen Buchauszug korrekt umzusetzen.
✔ Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von transparenten Vergütungsregelungen und unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- und Buchauszugsansprüchen.
Kündigungsschutz im Außendienstarbeitsrecht
Sobald ein Außendienstmitarbeiter länger als sechs Monate beschäftigt ist und das Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer hat, greift das Kündigungsschutzgesetz (§ 23 KSchG).
Kündigungsgründe können sein:
✔ Betriebsbedingte Kündigung (z. B. bei Gebietsreformen oder Umsatzrückgängen)
✔ Verhaltensbedingte Kündigung (z. B. Spesenbetrug)
✔ Personenbedingte Kündigung
Wichtig: Arbeitnehmer haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen!
➡ Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir beraten Sie bei Kündigungen im Außendienst und sorgen für rechtliche Klarheit.
Wettbewerbsverbot für Außendienstmitarbeiter
Während des Arbeitsverhältnisses gilt automatisch ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB).
Nach Vertragsende kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur wirksam sein, wenn:
✔ Es den berechtigten Interessen des Arbeitgebers dient
✔ Der Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % der letzten Vergütung erhält
Problemfelder:
- Dreimonatige Verjährungsfrist für Wettbewerbsverstöße (§ 61 Abs. 2 HGB)
- Anrechnung anderweitigen Einkommens bei Karenzentschädigung
- Mögliche Unwirksamkeit eines Wettbewerbsverbots durch übermäßige Einschränkungen
Ob Sie als Arbeitgeber Wettbewerb verhindern oder als Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufnehmen möchten – wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu vermeiden.
Lassen Sie sich jetzt beraten! Ob Arbeitsvertrag, Vergütungsansprüche, Kündigungsschutz oder Wettbewerbsrecht – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Arbeitsrecht für den Außendienst zur Seite.