Vertragshändlerrecht
Vertragshändlerrecht: Ihre Experten für Vertragsgestaltung und Rechtsberatung
Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren im Vertriebsrecht tätig und spezialisiert auf das Vertragshändlerrecht. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Vertragshändler sowie deren Vertragspartner.
Unsere Leistungen im Vertragshändlerrecht
- Gestaltung, Prüfung und Optimierung von Vertragshändlerverträgen
- Analyse der Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts auf Vertragshändler
- Rechtliche Unterstützung bei Vertragsbeendigung (z. B. Rückgabe von Lagerbeständen)
- Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGB analog
- Kartellrechtliche Überprüfung von Vertragshändlerklauseln
Vertragshändlerverträge: Gestaltung und rechtliche Prüfung
Da das Vertragshändlerrecht in Deutschland nicht gesetzlich geregelt ist, basiert es hauptsächlich auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein rechtssicherer Vertragshändlervertrag sollte daher alle wesentlichen Rechte und Pflichten klar definieren.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:
- der Erstellung und Prüfung von Vertragshändlerverträgen
- der rechtlichen Absicherung Ihrer Geschäftsbeziehung mit Herstellern, Lieferanten oder Importeuren
- der Vermeidung unwirksamer Vertragsklauseln, insbesondere im Hinblick auf das Kartellrecht
Vertragshändlerrecht und Kartellrecht: Wichtige Fallstricke vermeiden
Viele Vertragshändlerverträge enthalten Klauseln, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Dies kann dazu führen, dass Vertragsklauseln unwirksam sind (§ 134 BGB) oder nachvertragliche Weiterbelieferungsansprüche entstehen.
Wir prüfen für Sie:
- Ob Ihre Vertragsklauseln kartellrechtlich zulässig sind
- Ob eine Unwirksamkeit nach § 134 BGB droht
- Welche Rechte und Pflichten sich aus dem Diskriminierungsverbot ergeben
Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Vertragshändler
Vertragshändler sind oft tief in die Absatzorganisation eines Unternehmens eingebunden. Ist dies der Fall, kann eine analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts nach §§ 84 ff. HGB möglich sein.
Typische handelsvertreterähnliche Vertragsklauseln sind:
- Bezirkszuweisung
- Alleinvertriebsrechte
- Konkurrenzverbote
- Berichtspflichten und Verkaufsförderungspflichten
Unsere Kanzlei berät Sie bei Streitigkeiten über die Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Vertragshändler und unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche.
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach § 89b HGB analog
Ein Vertragshändler kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB analog geltend machen. Dies ist der Fall, wenn:
- Der Vertragshändler in die Absatzorganisation des Unternehmens eingebunden ist
- Er verpflichtet ist, seinen Kundenstamm an das Unternehmen zu übertragen
Die Berechnung eines Vertragshändlerausgleichs ist oft komplex und kann hohe finanzielle Folgen haben. Unsere Kanzlei unterstützt:
- Vertragshändler bei der Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen
- Unternehmen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
Lassen Sie sich jetzt beraten! Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Vertragshändlerrecht zur Seite.