Handelsvertreterrecht
Handelsvertreterrecht: Rechtsberatung für Handelsvertreter & Unternehmen
Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das Handelsvertreterrecht spezialisiert. Wir unterstützen Handelsvertreter und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, Durchsetzung von Provisions- und Buchauszugsansprüchen, Kündigungen und Wettbewerbsverboten.
Unsere Leistungen im Handelsvertreterrecht
- Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
- Durchsetzung oder Abwehr von Buchauszugs- und Provisionsansprüchen
- Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB
- Rechtsberatung zur Vertragsbeendigung und fristlosen Kündigung
- Beratung zu Wettbewerbsverboten und unerlaubter Konkurrenztätigkeit
- Abwehr von Provisionsrückforderungen durch Unternehmen
Handelsvertreterverträge: Gestaltung & Prüfung
Ein Handelsvertretervertrag muss rechtssicher gestaltet sein, da das Handelsgesetzbuch (HGB) einige zwingende Vorschriften enthält, die nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden können.
Häufige Fehler in Standardverträgen:
- Unklare Provisionsregelungen
- Fehlende Klauseln zu Vertragsbeendigung und Kündigungsfristen
- Unzulässige Wettbewerbsverbote
- Unwirksame Verjährungsregelungen
Wir helfen Ihnen, maßgeschneiderte Verträge zu erstellen, die Streitigkeiten und finanzielle Risiken vermeiden.
Rechte & Pflichten des Handelsvertreters
Pflichten:
✔ Vermittlung oder Abschluss von Geschäften im Namen des Unternehmens
✔ Einhaltung des Wettbewerbsverbots (§ 86 HGB)
Rechte:
✔ Provisionsanspruch nach § 87 HGB
✔ Anspruch auf Buchauszug nach § 87c HGB
✔ Ausgleichsanspruch nach Vertragsende (§ 89b HGB)
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und helfen Ihnen, Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Provisionsanspruch & Buchauszug
Ein Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für abgeschlossene Geschäfte (§ 87 HGB). Um die Richtigkeit der Abrechnungen zu überprüfen, kann ein Handelsvertreter zudem einen Buchauszug nach § 87c HGB verlangen.
Wichtige Punkte bei Provisionsansprüchen:
✔ Ein erworbener Provisionsanspruch ist gesetzlich geschützt
✔ Unternehmen dürfen Provisionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern
✔ Der Buchauszugsanspruch als Kontrollrecht ist zwingend
Wir setzen Ihren Buchauszugsanspruch durch oder helfen Unternehmen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Vertragsbeendigung & Kündigung im Handelsvertreterrecht
Ein Handelsvertretervertrag kann ordentlich oder außerordentlich (fristlos) gekündigt werden.
Ordentliche Kündigung:
✔ Kein Kündigungsgrund erforderlich
✔ Gesetzliche Kündigungsfristen gemäß § 89 HGB
Fristlose Kündigung:
✔ Nur aus wichtigem Grund möglich (§ 89a HGB)
✔ Wirtschaftlich erhebliche Ansprüche bei unberechtigter Kündigung
Ob Handelsvertreter oder Unternehmer – wir beraten Sie zur rechtssicheren Vertragsbeendigung und setzen Ansprüche durch.
Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB
Ein Handelsvertreter kann nach Vertragsende einen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn er neue Stammkunden gewonnen hat, die dem Unternehmen weiterhin Umsätze bringen.
Fakten zum Ausgleichsanspruch:
✔ Höchstbetrag: Maximal eine Jahresdurchschnittsvergütung der letzten fünf Jahre
✔ Nur für vom Handelsvertreter geworbene Stammkunden
✔ Kein Anspruch bei berechtigter fristloser Kündigung
Wir berechnen Ihren Ausgleichsanspruch oder helfen Unternehmen, unberechtigte Ausgleichsforderungen abzuwehren.
Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter
Ein Handelsvertreter unterliegt während des Vertragsverhältnisses einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot (§ 86 HGB).
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot:
- Nur gültig, wenn es schriftlich vereinbart wurde
- Maximale Dauer: 2 Jahre (§ 90 a HGB)
- Anspruch auf Karenzentschädigung
Wir prüfen Ihr Wettbewerbsverbot auf Wirksamkeit und beraten zu rechtlichen Risiken.
Lassen Sie sich jetzt beraten! Ob Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche, Kündigung oder Wettbewerbsverbot – wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Handelsvertreterrecht zur Seite.