Versicherungsvertreterrecht
Rechtsberatung im Versicherungsvertreterrecht: Verträge, Provisionen & Kündigungen
Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert. Wir unterstützen Versicherungsvertreter und Versicherungsunternehmen bei der Vertragsgestaltung, Provisionsstreitigkeiten, Kündigungen und Wettbewerbsverboten.
Unsere Leistungen im Versicherungsvertreterrecht
- Gestaltung und Prüfung von Versicherungsvertreterverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugs- und Provisionsansprüchen
- Ermittlung, Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen (§ 89b HGB)
- Beratung zu Wettbewerbsverboten und unerlaubter Konkurrenztätigkeit
- Rechtliche Unterstützung bei Vertragsbeendigung und Kündigungen
- Abwehr von Provisionsrückforderungen durch Versicherer
Versicherungsvertreterverträge: Gestaltung & Prüfung
Im Versicherungsvertreterrecht gibt es zwingende gesetzliche Bestimmungen, aber auch vertraglich abweichende Regelungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft, spätere Streitigkeiten und finanzielle Risiken zu vermeiden.
✔ Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Versicherungsvertreterverträgen – ob als Unternehmen oder Versicherungsvertreter.
Vor Vertragsunterzeichnung beraten wir Sie zu Risiken und Vertragsklauseln, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
Buchauszugs- & Provisionsansprüche: Durchsetzung oder Abwehr
Ein Versicherungsvertreter hat gemäß § 87c HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug, um die Provisionsabrechnungen zu überprüfen.
Häufige Streitpunkte bei Provisionsansprüchen:
- Unklare Berechnung der Provisionen
- Nicht gezahlte Abschluss- oder Bestandsprovisionen
- Verweigerung eines Buchauszugs durch den Versicherer
✔ Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen und Buchauszugsforderungen.
Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters nach § 89b HGB
Versicherungsvertreter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Ausgleich nach Vertragsende.
Höhe und Berechnung des Ausgleichsanspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Hat der Versicherer weiterhin Vorteile aus den vermittelten Kunden?
- Gab es vertragliche Regelungen, die den Ausgleichsanspruch beeinflussen?
- Sind die Grundsätze vereinbart worden?
- Wurde der Vertrag fristgerecht oder außerordentlich gekündigt?
Wir berechnen Ihren Ausgleichsanspruch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wettbewerbsverbot & unerlaubte Konkurrenztätigkeit
Während der Vertragslaufzeit gilt für den Versicherungsvertreter ein gesetzliches Wettbewerbsverbot.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn:
✔ Sie schriftlich vereinbart wurden
✔ Eine angemessene Karenzentschädigung gezahlt wird (§ 90 a HGB)
✔ Das Verbot auf maximal zwei Jahre begrenzt ist
Wir beraten Sie zur Rechtmäßigkeit von Wettbewerbsverboten und vermeiden rechtliche Fallstricke.
Vertragsbeendigung & Kündigung von Versicherungsvertretern
Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertreters ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
✔ Prüfung der Kündigungsgründe
✔ Berechnung möglicher Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche
Ob Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche, Wettbewerbsverbote oder Kündigungsschutz – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Versicherungsvertreterrecht zur Seite.