Versicherungsvertreterrecht
Rechtsberatung im Versicherungsvertreterrecht: Verträge, Provisionen & Kündigungen
Die Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert. Wir unterstützen Versicherungsvertreter und Versicherungsunternehmen bei der Vertragsgestaltung, Provisionsstreitigkeiten, Kündigungen und Wettbewerbsverboten.
Unsere Leistungen im Versicherungsvertreterrecht
- Gestaltung und Prüfung von Versicherungsvertreterverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugs- und Provisionsansprüchen
- Ermittlung, Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen (§ 89b HGB)
- Beratung zu Wettbewerbsverboten und unerlaubter Konkurrenztätigkeit
- Rechtliche Unterstützung bei Vertragsbeendigung und Kündigungen
- Abwehr von Provisionsrückforderungen durch Versicherer
Versicherungsvertreterverträge: Gestaltung & Prüfung
Im Versicherungsvertreterrecht gibt es zwingende gesetzliche Bestimmungen, aber auch vertraglich abweichende Regelungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft, spätere Streitigkeiten und finanzielle Risiken zu vermeiden.
✔ Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Versicherungsvertreterverträgen – ob als Unternehmen oder Versicherungsvertreter.
Vor Vertragsunterzeichnung beraten wir Sie zu Risiken und Vertragsklauseln, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
Buchauszugs- & Provisionsansprüche: Durchsetzung oder Abwehr
Ein Versicherungsvertreter hat gemäß § 87c HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug, um die Provisionsabrechnungen zu überprüfen.
Häufige Streitpunkte bei Provisionsansprüchen:
- Unklare Berechnung der Provisionen
- Nicht gezahlte Abschluss- oder Bestandsprovisionen
- Verweigerung eines Buchauszugs durch den Versicherer
✔ Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen und Buchauszugsforderungen.
Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters nach § 89b HGB
Versicherungsvertreter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Ausgleich nach Vertragsende.
Höhe und Berechnung des Ausgleichsanspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Hat der Versicherer weiterhin Vorteile aus den vermittelten Kunden?
- Gab es vertragliche Regelungen, die den Ausgleichsanspruch beeinflussen?
- Sind die Grundsätze vereinbart worden?
- Wurde der Vertrag fristgerecht oder außerordentlich gekündigt?
Wir berechnen Ihren Ausgleichsanspruch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wettbewerbsverbot & unerlaubte Konkurrenztätigkeit
Während der Vertragslaufzeit gilt für den Versicherungsvertreter ein gesetzliches Wettbewerbsverbot.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn:
✔ Sie schriftlich vereinbart wurden
✔ Eine angemessene Karenzentschädigung gezahlt wird (§ 90 a HGB)
✔ Das Verbot auf maximal zwei Jahre begrenzt ist
Wir beraten Sie zur Rechtmäßigkeit von Wettbewerbsverboten und vermeiden rechtliche Fallstricke.
Vertragsbeendigung & Kündigung von Versicherungsvertretern
Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertreters ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
✔ Prüfung der Kündigungsgründe
✔ Berechnung möglicher Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche
Ob Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche, Wettbewerbsverbote oder Kündigungsschutz – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Versicherungsvertreterrecht zur Seite.