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Versicherungsvertreterrecht

Rechtsberatung im Versicherungsvertreterrecht: Verträge, Provisionen & Kündigungen

Die Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert. Wir unterstützen Versicherungsvertreter und Versicherungsunternehmen bei der Vertragsgestaltung, Provisionsstreitigkeiten, Kündigungen und Wettbewerbsverboten.

Unsere Leistungen im Versicherungsvertreterrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Versicherungsvertreterverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugs- und Provisionsansprüchen
  • Ermittlung, Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen (§ 89b HGB)
  • Beratung zu Wettbewerbsverboten und unerlaubter Konkurrenztätigkeit
  • Rechtliche Unterstützung bei Vertragsbeendigung und Kündigungen
  • Abwehr von Provisionsrückforderungen durch Versicherer

Versicherungsvertreterverträge: Gestaltung & Prüfung

Im Versicherungsvertreterrecht gibt es zwingende gesetzliche Bestimmungen, aber auch vertraglich abweichende Regelungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft, spätere Streitigkeiten und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Versicherungsvertreterverträgen – ob als Unternehmen oder Versicherungsvertreter.

Vor Vertragsunterzeichnung beraten wir Sie zu Risiken und Vertragsklauseln, damit Sie rechtlich abgesichert sind.

Buchauszugs- & Provisionsansprüche: Durchsetzung oder Abwehr

Ein Versicherungsvertreter hat gemäß § 87c HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug, um die Provisionsabrechnungen zu überprüfen.

Häufige Streitpunkte bei Provisionsansprüchen:

  • Unklare Berechnung der Provisionen
  • Nicht gezahlte Abschluss- oder Bestandsprovisionen
  • Verweigerung eines Buchauszugs durch den Versicherer

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen und Buchauszugsforderungen.

Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters nach § 89b HGB

Versicherungsvertreter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Ausgleich nach Vertragsende.

Höhe und Berechnung des Ausgleichsanspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Hat der Versicherer weiterhin Vorteile aus den vermittelten Kunden?
  • Gab es vertragliche Regelungen, die den Ausgleichsanspruch beeinflussen?
  • Sind die Grundsätze vereinbart worden?
  • Wurde der Vertrag fristgerecht oder außerordentlich gekündigt?

Wir berechnen Ihren Ausgleichsanspruch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Wettbewerbsverbot & unerlaubte Konkurrenztätigkeit

Während der Vertragslaufzeit gilt für den Versicherungsvertreter ein gesetzliches Wettbewerbsverbot.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn:

Sie schriftlich vereinbart wurden
Eine angemessene Karenzentschädigung gezahlt wird (§ 90 a HGB)
Das Verbot auf maximal zwei Jahre begrenzt ist

Wir beraten Sie zur Rechtmäßigkeit von Wettbewerbsverboten und vermeiden rechtliche Fallstricke.

Vertragsbeendigung & Kündigung von Versicherungsvertretern

Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertreters ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Prüfung der Kündigungsgründe
Berechnung möglicher Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche

Ob Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche, Wettbewerbsverbote oder Kündigungsschutz – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Versicherungsvertreterrecht zur Seite.