Franchiserecht
Franchiserecht: Ihre Experten für rechtssichere Franchiseverträge und Streitfälle
Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert und bietet umfassende Beratung im Franchiserecht. Ob Franchisegeber oder Franchisenehmer – wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, Streitigkeiten und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Leistungen im Franchiserecht
- Gestaltung, Prüfung und Optimierung von Franchiseverträgen
- Prüfung vorvertraglicher Aufklärungspflichten des Franchisegebers
- Analyse der Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts auf Franchiseverhältnisse
- Kartellrechtliche Prüfung und Beratung zu Franchiseverträgen
- Unterstützung bei Vertragsbeendigung und Abwicklung
- Durchsetzung oder Abwehr eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB analog
Franchiseverträge: Rechtssicher gestalten und prüfen
Das Franchiserecht ist gesetzlich nicht gesondert geregelt. Daher kommt dem Franchisevertrag eine entscheidende Bedeutung zu.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:
- der rechtssicheren Gestaltung von Franchiseverträgen
- der Überprüfung von Vertragsklauseln auf Rechtskonformität
- der Vermeidung unwirksamer oder benachteiligender Klauseln
Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers
Ein Franchisenehmer muss vor Vertragsabschluss umfassend über Chancen und Risiken des Franchisesystems informiert werden. Fehlende oder fehlerhafte Aufklärung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Wir prüfen:
- Welche Aufklärungspflichten bestehen und ob sie erfüllt wurden
- Ob Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers drohen
- Wie sich unzureichende Informationen auf die Vertragsgültigkeit auswirken können
Handelsvertreterrecht und Franchiseverträge: Gibt es Überschneidungen?
Obwohl Franchisenehmer rechtlich selbstständig agieren, sind sie oft tief in das Franchisesystem des Franchisegebers eingebunden. Je mehr Verpflichtungen (z. B. Gebietszuweisung, Exklusivrechte, Konkurrenzverbot, Berichtspflichten) bestehen, desto eher kann eine analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts (§§ 84 ff. HGB) in Betracht kommen.
Wir beraten Sie, wenn:
- Geklärt werden muss, ob Handelsvertreterrecht auf ein Franchiseverhältnis anwendbar ist
- Ansprüche aus einer möglichen Gleichstellung mit Handelsvertretern geprüft werden sollen
Kartellrechtliche Vorgaben für Franchiseverträge
Franchiseverträge unterliegen dem Kartellrecht, das wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen verbietet. Dies betrifft unter anderem:
- Gebietszuweisungen und Exklusivrechte
- Kundenbeschränkungen und Wettbewerbsverbote
- Preisbindungen oder Lieferpflichten
Nicht alle dieser Klauseln sind automatisch unwirksam – viele fallen unter die Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) der EU.
Wir helfen Ihnen bei der kartellrechtlichen Prüfung Ihres Franchisevertrags, um rechtliche Risiken und Unwirksamkeiten zu vermeiden.
Vertragsbeendigung & Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB analog
Die Beendigung eines Franchisevertrags führt oft zu Streitigkeiten über:
- Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung (insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen)
- Rückgabe von Betriebsmitteln und Lagerwaren
- Mögliche Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche
Ein Franchisenehmer kann unter Umständen einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB analog geltend machen, wenn er:
✔ Wie ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation eingebunden ist
✔ Seinen Kundenstamm an den Franchisegeber übergeben muss
Lassen Sie sich jetzt beraten! Ob Franchisegeber oder Franchisenehmer – wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, Streitigkeiten und rechtlichen Fragen im Franchiserecht.