Wettbewerbswidrigkeit sog. Kontaktverbote
Wie zuvor schon das OLG Dresden (Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15) hat mittlerweile auch das OLG Oldenburg in zwei Verfahren entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, bei der Abwerbung von Kunden diese zu veranlassen, ein…
Widerruf eines Versicherungsvertrages durch den Kunden entbindet nicht
Die klagende Versicherungsgesellschaft begehrte von dem ausgeschiedenen Versicherungsvertreter die Rückzahlung von Provisionen für Versicherungsverträge, die vor Ablauf des Provisionshaftungszeitraums beendet worden waren. Das OLG München bestätigte zunächst die Rechtsprechung, nach der die Provision gemäß § 87…
Beschränkung der gesetzlichen Haftung nach § 63 VVG auf Versicherungsvermittler vor Ort
Das LG Magdeburg hat die auf Schadensersatz gegen einen gebundenen Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 7 GewO gerichtete Klage wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beratung zur Kündigung einer bestehenden und dem Abschluss einer neuen Krankenversicherung…
Provisionsanspruch für die Erhöhung einer dynamischen Lebensversicherung nach Ausscheiden des Versicherungsvertreters
Ein Versicherungsvertreter, der mit dem Unternehmen für die Zeit nach Beendigung des Vertretervertrages keine wirksame Vereinbarung über den Verzicht auf dem Grunde nach entstandene Provisionen vereinbart hat, hat für nach dem Ende seines Vertretervertrages eintretende Dynamiken…
Zur Umsatzsteuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 8 f UStG
In dem aktuellen Verfahren war der Kläger nicht nur verpflichtet, seinen Vertriebspartnern potenzielle Anleger für Finanzprodukte zuzuführen und sie bei ihren Vermittlungsleistungen zu unterstützen, sondern sollte u. a. auch regelmäßig zusammen mit Regionalleitern und/oder Vertriebspartnern potenzielle…
Verjährung des Buchauszugsanspruchs; Inhalt eines Buchauszugs
Das OLG München hat die Rechtsprechung des BGH in dessen Urteil vom 03.08.2017 (Az. VII ZR 32/17) zur Verjährung des Buchauszugsanspruchs bekräftigt und klargestellt, dass diese auch für den Versicherungsvertreter i. S. v. § 92 HGB…