Zum Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers in analoger Anwendung des § 89 b HGB
Das OLG Schleswig-Holstein hat im vorliegenden Fall einen Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 89 b HGB für einen Franchisenehmer verneint. Nach Ansicht des OLG war Schwerpunkt des zugrundeliegenden Franchisevertrages die Zurverfügungstellung von Know-how und nicht…
Fristlose Kündigung eines Franchisevertrages wegen einer Vielzahl von für sich genommen nicht schwerwiegenden Pflichtverletzungen
Ist einem Franchisenehmer über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Pflichtverletzungen vorzuwerfen, von denen jede für sich genommen nicht aus-reichen würde, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, kann deren Zusammen-schau dennoch zur Wirksamkeit der fristlosen Kündigung führen….
Zur Wirksamkeit einer vorformulierten Laufzeitregelung, hier: Laufzeit von 2 Jahren mit automatischer Verlängerung um fünf Jahre bei einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Vertragsende
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine formularmäßig vereinbarte Laufzeitregelung in einem Franchisevertrag, die zunächst eine zweijährige Laufzeit und die wiederholte Verlängerung bei Ausbleiben einer Kündigung um jeweils weiterer fünf Jahre vorsieht, keine unangemessene Benachteiligung darstellt….
Aufklärungspflicht des Franchisegebers über Rentabilität des Franchise-Systems
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass den Franchisegeber vor Abschluss des Vertrages erhöhte Aufklärungspflichten über die Rentabilität des Systems treffen. Der Franchisegeber muss es dem Franchisenehmer möglich machen, sich aufgrund der Informationen ein Bild von der…
Vorvertragliche Pflichten des Franchisegebers
Der Franchisegeber hat als Vertragspartei nicht die Aufgabe eines Existenzgründungsberaters. Ihm obliegt es insbesondere nicht, den Franchisenehmer über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit – auch nicht über die „Durststrecke“ in der Aufbauphase aufzuklären oder für…
Zum Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers analog § 89 b HGB, zur Karenzentschädigung eines Franchisenehmers analog § 90 a HGB und zur Frage, ob ein Franchisenehmer Anspruch auf Überhangprovision gem. § 87 Abs. 1 HGB oder nachvertragliche Provision gem. § 87 Abs. 3 HGB hat
Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 87 Abs. 1 und Abs. 3 HGB auf das Vertragsverhältnis zwischen einem Franchisegeber und einen Franchisenehmer scheidet insbesondere deshalb aus, weil in diesem Vertragstyp – anders als beim Handelsvertreter…
Zur Anwendung des Kartellverbots auf Handelsvertreterverträge
Der EuGH hatte über ein Vorabentscheidungsgesuch des obersten spanischen Gerichts (Tribunal Supremo, Entscheidung vom 03.03.2005) zu entscheiden. Das spanische Gericht wollte wissen, ob die Artikel 10-13 der Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 über die Anwendung von Artikel…
Keine Verpflichtung des Franchisegebers zur Weiterleitung von Einkaufsvorteilen an den Franchisenehmer ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung
Der Franchisenehmer hatte auf Auskunft über Einkaufsvorteile des Franchisegebers und deren anschließende Auszahlung geklagt, die dem Franchisegeber aufgrund der gebündelten Nachfragemacht von Systemlieferanten zufließen. Der Franchisegeber lehnte dies ab, obwohl er den konzerneigenen Filialen die Einkaufsvorteile…
Schadensersatzpflicht des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen des Vorenthaltens der mit Lieferanten vereinbarten Einkaufsvorteile
Wird einem Franchisenehmer bei Vertragsabschluss verschwiegen, dass ihm entgegen dem Inhalt des Vertrages ein Teil der mit den Lieferanten vereinbarten Einkaufsvorteile vorenthalten werden soll, berechtigt ihn dies unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen Schadensersatz für…
Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers
Ausgehend von der gefestigten Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers kann eine entsprechende Anwendung des § 89 b HGB auf den Franchisevertrag zu bejahen sein. Dazu muss der Franchisenehmer zum einen so in die…
Faktische Kontinuität des Kundenstamms genügt auch bei Franchiseverträgen nicht für einen analogen Handelsvertreterausgleich
HGB § 89 b Bei Franchiseverträgen, die ein im Wesentlichen anonymes Massengeschäft betreffen, rechtfertigt eine bloß faktische Kontinuität des Kundenstamms nach Vertragsbeendigung eine entsprechende Anwendung der auf Handelsvertreter zugeschnittenen Bestimmung des § 89 b HGB nicht….