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Kapitalanlagehaftung

Tätigkeit der Kanzlei im Bereich Kapitalanlagehaftung

Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack berät im Bereich der Kapitalanlagehaftung betroffene Anlageberater und -vermittler und unterstützt diese bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen – gleich ob im Rahmen außergerichtlicher oder gerichtlicher Streitigkeiten.

Häufig nimmt ein Kapitalanleger den Anlageberater oder -vermittler (im Regelfall also eine Bank oder einen Finanzdienstleister) in Fällen der Kapitalanlagehaftung wegen mangelhafter Aufklärung und/oder Beratung über die erworbene Kapitalanlage auf Schadensersatz in Anspruch. Eine Haftung kann sich dabei aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen ergeben (z.B. aus culpa in contrahendo, Vertrag, unerlaubter Handlung etc.).

Im Zentrum der Anspruchsbegründung stehen in der Regel vertragliche Ansprüche, d.h. Schadensersatzansprüche wegen der schuldhaften Verletzung der Pflicht zur anlagegerechten (oder objektgerechten) Beratung bei einem Anlagevermittlervertrag bzw. zur anlage- und anlegergerechten Beratung bei einem Beratungsvertrag, wobei solche Anlagevermittler- und Beraterverträge grundsätzlich stillschweigend zustande kommen können.

Leistungen unserer Anwälte im Bereich Kapitalanlagehaftung

Im Vordergrund unserer Beratungstätigkeit steht zunächst die möglichst vollständige Aufklärung des Sachverhalts. Denn nur derjenige, der den tatsächlichen Sachverhalt kennt, kann diesen auch zutreffend rechtlich beurteilen, die bestehenden Risiken abschätzen (auch unter Berücksichtigung der prozessualen Darlegungs- und Beweislast) und auf dieser Grundlage eine effektive und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten.