Kapitalanlagehaftung
Kapitalanlagehaftung: Rechtsberatung für Anlageberater und -vermittler
Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist spezialisiert auf die Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Bereich der Kapitalanlagehaftung. Wir vertreten Anlageberater und Anlagevermittler – egal ob in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.
Wann droht eine Haftung für Anlageberater und -vermittler?
Kapitalanleger fordern häufig Schadensersatz von Anlageberatern, Anlagevermittlern, Banken oder Finanzdienstleistern, wenn sie sich unzureichend über eine Kapitalanlage aufgeklärt fühlen. Eine Kapitalanlagehaftung kann aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen entstehen, darunter:
- Vertragliche Schadensersatzansprüche (z. B. aus einem stillschweigend geschlossenen Anlageberatungs- oder Vermittlungsvertrag)
- Pflichtverletzungen bei der Anlageberatung (anlage- und anlegergerechte Beratung)
- Haftung wegen fehlerhafter oder unterlassener Aufklärung
- Rechtliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder culpa in contrahendo
Unsere Leistungen im Bereich Kapitalanlagehaftung
Eine effektive Verteidigungsstrategie beginnt mit einer detaillierten Analyse des Sachverhalts. Wir prüfen sorgfältig:
- Welche Beratungs- oder Vermittlungsverpflichtungen tatsächlich bestanden
- Ob die Dokumentation den rechtlichen Anforderungen genügt
- Wie sich die Darlegungs- und Beweislast auf das Verfahren auswirkt
- Welche Prozessrisiken bestehen und wie sie minimiert werden können
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Kapitalanlagehaftung helfen wir Ihnen, unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte für Kapitalanlagehaftung zur Seite.