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Grenzüberschreitender Vertrieb

Grenzüberschreitender Vertrieb: Rechtsberatung für internationale Vertriebsverträge

Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das internationale Vertriebsrecht spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen und Handelsvertreter bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung grenzüberschreitender Vertriebsverträge.

Unsere Leistungen im internationalen Vertriebsrecht

  • Gestaltung und Prüfung von internationalen Handelsvertreterverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in grenzüberschreitenden Streitfällen
  • Prüfung des anzuwendenden Rechts und Gerichtsstandvereinbarungen
  • Beratung zu den Besonderheiten des nationalen Rechts in betroffenen Staaten

Internationale Vertriebsverträge: Rechtssicherheit für Unternehmen

Unternehmen, die ihre Produkte grenzüberschreitend vertreiben, arbeiten oft mit Handelsvertretern im Ausland. Damit eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet ist, sollten zentrale Punkte vorab vertraglich geregelt werden.

Wichtige Kernaspekte internationaler Handelsvertreterverträge:

Vertragsgebiet und Kundenkreis klar definieren
Vertretungsbefugnisse präzise regeln
Provisionsansprüche für vertragliche und nachvertragliche Geschäfte festlegen
Kündigungsfristen und Beendigungsmodalitäten bestimmen
Nationale Besonderheiten der betroffenen Länder berücksichtigen

Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Vertriebsverträge, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Anzuwendendes Recht im grenzüberschreitenden Vertrieb

Bei internationalen Vertriebsverträgen stellt sich oft die Frage: Welches nationale Recht ist anwendbar?

Trotz der EU-Handelsvertreterrichtlinie bestehen zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedliche gesetzliche Regelungen und gerichtliche Auslegungen.

Beispiel:
In Frankreich können Handelsvertreter bei Vertragsende Ansprüche geltend machen, die weit über den deutschen Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB hinausgehen.

Unsere Empfehlung: Deutsche Unternehmen sollten in internationalen Vertriebsverträgen explizit die Anwendung deutschen Rechts festlegen.

Falls keine Rechtswahl getroffen wurde, gilt nach internationalem Privatrecht meist das Recht des Landes, in dem der Handelsvertreter seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat – was zu unerwarteten rechtlichen Nachteilen führen kann.

Gerichtsstandvereinbarung: Vermeidung internationaler Rechtsunsicherheiten

Neben der Rechtswahl ist es essenziell, auch den Gerichtsstand vertraglich festzulegen.

❌ Ohne Gerichtsstandvereinbarung kann es passieren, dass ein ausländisches Gericht über einen Fall nach deutschem Recht entscheidet – mit erheblichen Unsicherheiten für alle Beteiligten.

Empfehlung: Wenn deutsches Recht vereinbart wird, sollte gleichzeitig die Zuständigkeit deutscher Gerichte festgelegt werden.

Wir beraten Sie umfassend zur Rechtswahl, Gerichtsstandvereinbarung und den spezifischen Anforderungen internationaler Vertriebsverträge.

Lassen Sie sich jetzt beraten! Ob Unternehmen oder Handelsvertreter – wir unterstützen Sie bei grenzüberschreitenden Vertriebsverträgen und sorgen für rechtliche Sicherheit im internationalen Vertrieb.