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Versicherungsmaklerrecht

Kanzlei für Versicherungsmaklerrecht

Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel und Wurdack ist seit über 45 Jahren im Vertriebsrecht tätig. Unsere gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen im Versicherungsmaklerrecht setzen wir für unsere Mandanten ein. Wir unterstützen Sie professionell und individuell im Versicherungsmaklerrecht:

  • Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Verträgen zwischen Versicherungsmaklern und Untervermittlern
  • Courtageanspruch des Versicherungsmaklers
  • Korrespondenzpflicht der Versicherungsgesellschaft mit dem Versicherungsmakler
  • Zusammenarbeit des Versicherungsmaklers mit Untervermittlern

Leistungen unserer Anwälte für Versicherungsmaklerrecht

Courtageanspruch des Versicherungsmaklers

Gegenstand unserer Beratung ist häufig die Frage des Schicksals der Courtage beim Maklerwechsel bzw., wann und unter welchen Voraussetzungen der Courtageanspruch des Versicherungsmaklers entfällt. Unsicherheiten hinsichtlich des Courtageanspruchs entstehen auch dann, wenn ein Versicherungsmakler die Vertragsbetreuung aus dem Bestand eines Versicherungsvertreters übernimmt.

Haftungsrisiken im Versicherungsmaklerrecht

Vielen Versicherungsvertretern ist nach unserer Erfahrung nicht klar, dass sie sich einem erheblichen Risiko aussetzen, wenn sie lediglich als „Anscheinsmakler“ bzw. sog. „Pseudomakler“ auftreten. Ein „Pseudomakler“ erzeugt durch seinen Auftritt gegenüber Kunden den Eindruck, er werde für sie als Versicherungsmakler tätig, obwohl dies nicht seinem Status entspricht.

Zusammenarbeit des Versicherungsmaklers mit Untervermittlern

Bedient sich ein Versicherungsmakler zur Ausübung seiner Tätigkeit selbständiger Untervermittler, so sind diese handelsrechtlich zwar Handelsvertreter, gewerberechtlich allerdings Versicherungsmakler und als solche im Versicherungsvermittlerregister zu registrieren.

Gegenüber einem Versicherungsmakler haben Versicherungsvertreter die sich aus dem Recht der Versicherungsvertreter ergebenden Rechte und Pflichten.

Wir vertreten Sie gerne, wenn Sie als Versicherungsmakler Ansprüchen von Untervermittlern ausgesetzt sind oder als Untervermittler Ansprüche gegen einen Versicherungsmakler durchsetzen wollen.