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Versicherungsmaklerrecht

Versicherungsmaklerrecht: Rechtsberatung für Makler und Untervermittler

Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel ist seit über 50 Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert und bietet umfassende Beratung im Versicherungsmaklerrecht. Wir vertreten Versicherungsmakler, Untervermittler und Versicherungsunternehmen in allen rechtlichen Fragen rund um Courtageansprüche, Haftungsrisiken und vertragliche Beziehungen.

Unsere Leistungen im Versicherungsmaklerrecht

  • Gestaltung, Prüfung und Optimierung von Verträgen zwischen Maklern und Untervermittlern
  • Beratung zu Courtageansprüchen und Courtageverlust beim Maklerwechsel
  • Haftungsrisiken für Versicherungsmakler und Schutz vor Pseudomakler-Problematiken
  • Rechtliche Klärung der Korrespondenzpflichten von Versicherungsgesellschaften
  • Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsmaklern und Untervermittlern

Courtageanspruch des Versicherungsmaklers: Was gilt beim Maklerwechsel?

Ein häufiger Streitpunkt im Versicherungsmaklerrecht ist die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Courtageanspruch entfällt – insbesondere bei einem Maklerwechsel oder der Übernahme eines Versicherungsbestands von einem Versicherungsvertreter.

Wir beraten Sie zu:

  • Courtageansprüchen bei Vertragsübernahmen
  • Rechtlichen Risiken bei Bestandswechseln
  • Durchsetzung oder Abwehr von Courtageforderungen

Haftungsrisiken: Gefahr des „Pseudomaklers“

Ein großes Risiko im Versicherungsmaklerrecht besteht für Versicherungsvermittler, die als „Anscheinsmakler“ oder „Pseudomakler“ auftreten. Dabei entsteht für Kunden der Eindruck, dass sie als unabhängige Versicherungsmakler handeln, obwohl sie rechtlich gebundene Versicherungsvertreter sind.

Risiken eines Pseudomakler-Status:

  • Mögliche Haftungsansprüche von Kunden
  • Verstöße gegen gesetzliche Vermittlerregelungen
  • Eingeschränkte Vergütungsansprüche gegenüber Versicherern

Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu vermeiden und Ihren Vermittlerstatus rechtssicher zu gestalten.

Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmaklern und Untervermittlern

Versicherungsmakler können sich zur Kundengewinnung und Beratung selbständiger Untervermittler bedienen. Dabei gelten jedoch spezielle rechtliche Bestimmungen:

  • Handelsrechtlich sind Untervermittler Handelsvertreter
  • Gewerberechtlich müssen sie als Versicherungsmakler im Versicherungsvermittlerregister eingetragen sein
  • Anspruch auf Provisionen und vertragliche Pflichten müssen klar geregelt sein

Wir vertreten Sie, wenn:

Ansprüche von Untervermittlern gegen Versicherungsmakler geltend gemacht werden
Sie als Versicherungsmakler Streitigkeiten mit Untervermittlern klären müssen

Lassen Sie sich jetzt beraten! Ob Versicherungsmakler oder Untervermittler, wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Versicherungsmaklerrecht zur Seite.