Zwei Landessozialgerichte haben in aktuellen Entscheidungen Auftragnehmerinnen, die mit der Akquise von Neukunden sowie der Vereinbarung von Terminen beauftragt waren, als abhängig Beschäftigte beurteilt. Die Urteile zeigen, dass das Outsourcing vertriebsnaher Dienstleistungen an vermeintliche Selbstständige erhebliche Risiken birgt.
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