Auskunftsanspruch zur Ausgleichsberechnung
In Sales Excellence Nr. 9/2019 wurde die Entscheidung 12 U 37/18 des OLG Frankfurt besprochen. Nunmehr hat der BGH mit Urteil vom 24. September 2020 über die Revision entschieden und der Klägerin den Auskunftsanspruch versagt.