Die ausgleichserhaltende Kündigung aus Altersgründen
Eine Eigenkündigung des Handelsvertreters schließt den Ausgleichsanspruch
aus. Das gilt aber unter anderem dann nicht, wenn dem Handelsvertreter die
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus Altersgründen unzumutbar ist (§ 89 b
Abs. 3 Nr. 1 HGB).