Im ersten Teil wurde dargestellt, welche Auskünfte ein Handelsvertreter auf Basis der allgemeinen Berichtspflicht des § 86 Absatz 2 HGB schuldet. Der zweite Teil befasst sich mit nicht geschuldeten Auskünften sowie den Fragen, wie die Berichtspflicht zu erfüllen ist und wie sie sich mit der Selbstständigkeit des Handelsvertreters verträgt.
Die Berichtspflicht des Handelsvertreters (Teil II)
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