Existenzgründerbefreiung bei Wechsel in den Hauptberuf
Selbstständige, die nur einen Auftraggeber und keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben, unterliegen seit 1999 der Rentenversicherungspflicht. Dabei trägt der Selbstständige die Beiträge allein. Wird die Tätigkeit zur Existenzgründung aufgenommen, besteht die Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.