Das LAG Köln hatte über die Klage eines männlichen Bewerbers zu entscheiden, der sich auf eine ausdrücklich nur für Automobilverkäuferinnen ausgeschriebene Stelle beworben hatte.
« Vorheriger Beitrag Rechtliche Rahmenbedingungen: Was bleibt? Was kommt?
Nächster Beitrag » Kanzleirundbrief Ausgabe I 2018 als PDF