„Frauen an die Macht!“
Das LAG Köln hatte über die Klage eines männlichen Bewerbers zu entscheiden, der sich auf eine ausdrücklich nur für Automobilverkäuferinnen ausgeschriebene Stelle beworben hatte.
Das LAG Köln hatte über die Klage eines männlichen Bewerbers zu entscheiden, der sich auf eine ausdrücklich nur für Automobilverkäuferinnen ausgeschriebene Stelle beworben hatte.