Kündigung bedeutet nicht Abfindung
In der Praxis ist durchaus die Auffassung verbreitet, Arbeitgeber müssten bei einer Kündigung eine Abfindung zahlen. Das Gesetz sieht das für den Regelfall aber nicht vor. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist vielmehr ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz stellt daher klar, dass Kündigungen nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch führen.