Mitnahme von Kundendaten kein Kavaliersdelikt
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Bankkundenbetreuers bestätigt, der Kundendaten an seinen privaten E-Mail-Account versandt hatte.
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Bankkundenbetreuers bestätigt, der Kundendaten an seinen privaten E-Mail-Account versandt hatte.