Scheinselbständigkeit auch bei einer Unternehmergesellschaft

Bisher galt nach der Rechtsprechung, dass die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH oder einer Ein-Mann-Unternehmergesellschaft (UG) den Status als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ausschloss. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat nunmehr anders entschieden.