Unsere Vertriebsrechtsexperten der Rechtsanwaltskanzlei Küstner, von Manteuffel & Wurdack befassen sich in dieser Ausgabe mit der Frage, inwieweit die Trunkenheitsfahrt eines Handelsvertreters als Grund für eine fristlose Kündigung angeführt werden kann.
Trunkenheitsfahrt als Grund zur fristlosen Kündigung: Blauer Brief nach blauer Fahrt
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