Für gewöhnlich werden nachvertragliche Wettbewerbsverbote in Vertriebsverträgen dem Vertriebsmittler auferlegt: Er soll für eine bestimmte Zeit nach Vertragsende keinen Wettbewerb zu Lasten des vormals vertretenen Unternehmens betreiben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zu Lasten des vertretenen Unternehmens befasst.
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