Beim Austausch vertragsbezogener Willenserklärungen durch Außendienstmitarbeiter muss sichergestellt werden, dass die Erklärung auch beim Vertragspartner ankommt. Der Sendebericht eines Telefaxes gilt rechtlich jedoch nicht als Nachweis.
Wichtige Willenserklärungen nicht nur per Fax übermitteln
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