Abschreibungsdauer beim Kauf von Vertretungsrechten

Handelsvertreterrecht

Erwirbt ein Handelsvertreter entgeltlich Vertretungsrechte, ist die steuerliche Abschreibungsdauer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu schätzen. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) kann sich somit unter Umständen auf fünf bis sieben Jahre beschränken, wenn dies der im konkreten Einzelfall betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht. Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 3 EStG, die eine 15jährige Nutzungsdauer vorsieht, findet auf immaterielle Wirtschaftsgüter nämlich keine Anwendung, wie der Bundesfinanzhof jetzt festgestellt hat.