Der Aufsichtsratsvorsitzende einer AG ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Rechtsverstöße des Vorstands zu verhindern (systematischer Betrug bei Vertrieb von Immobilienfonds-Anteilen). Aandernfalls haftet er unter Umständen gegenüber den Anlegern aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum Betrug).