Keine umsatzsteuerfreien Umsätze eines sog. Werbeagenten

Versicherungsvertreterrecht

Zur Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler i. S. von § 4 Nr. 11 UStG gehört es, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen. Die Begriffe des Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers i. S. des § 4 Nr. 11 UStG sind richtlinienkonform nach Art. 13 Teil B lit. a der Richtlinie 77/388/EWG und nicht handelsrechtlich nach den Begriffen des Versicherungsvertreters und Handelsmaklers i. S. von § 92 und § 93 HGB auszulegen (Änderung der Rechtsprechung).

Rechtsprechung zur Besprechung
V R 50/05 – Keine umsatzsteuerfreien Umsätze eines sog. Werbeagenten