Lieferverpflichtung; Selektivvertrieb

Vertragshändlerrecht

Ein Markenhersteller (Schulranzen) muss auch im Selektivvertrieb einen Händler beliefern, der die Produkte mittels einer Auktionsplattform weiterverkauft.

Rechtsprechung zur Besprechung
16 O 729/07 – Zum Ausschluss des Vertriebs über das Internet; Lieferverpflichtung; Selektivvertrieb